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Eine sichere Zukunft für Polyurethan-Produkte
Ein vielfältiges Produkt
Polyurethan-basierte Klebstoffe und Dichtstoffe sind vielseitig, innovativ und sicher. Sie finden breite Anwendung in den Bereichen Bau, Verpackungen, Automobil, Möbel, Technik, Seefahrt, Transport und vieles andere mehr. PU-Produkte entstehen aus einer Reaktion von Diisocyanaten und Polyolen.
Eine neue gesetzliche Regelung wurde verabschiedet
REACH ist ein Gesetz der Europäischen Union, mit dem der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die durch Chemikalien verursacht werden können, verbessert werden soll. Gleichzeitig soll REACH die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Chemischen Industrie erhöhen. Am 4. August 2020 wurde die neue REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich.
Was bedeutet die Beschränkung? Wie werden die Sicherheitsschulungen entwickelt und wie sieht der Zeitplan für die Implementierung aus?
Ihre Mitarbeiter müssen bis zum 24. August 2023 im sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten geschult und zertifiziert sein. Dies gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1%. Solche Produkte werden ab dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet sein, der auf den Schulungsbedarf hinweist. FEICA bereitet in Abstimmung mit ISOPA und ALIPA, den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller, Schulungsmaterial für die Verwendung durch ihre Mitgliedsunternehmen sowie für Verwender von Kleb- oder Dichtstoffen vor. Es wird davon ausgegangen, dass das Schulungsmaterial ab Februar 2022 zur Verfügung steht, damit alle Verwender von PU-Produkten rechtzeitig bis zum 24. August 2023 geschult und zertifiziert werden können.
Für eine einfache Anwendung plant FEICA Online-Schulungen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich wird Schulungsmaterial für individuelle Präsenz-Schulungen verfügbar sein. Ein dokumentierter Nachweis (Bescheinigung) der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung, ist für alle gewerblichen und industriellen Verwender von betroffenen PU-Produkten zwingend erforderlich. Entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung muss die Schulung von einem Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Die Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass ihre Mitarbeiter die erforderlichen Sicherheitsschulungen erfolgreich absolviert haben.
Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Anforderungen ergänzen, die über den in der REACH-Beschränkung festgelegten Mindestumfang hinausgehen. Es sind Klarstellungen erforderlich, wie die neuen Schulungsanforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.