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Ende des Ü-Zeichens
Änderung der ProduktetikettenEnde des Ü-Zeichens für VIASOL Parkdeck- und VIASOL GREEN LINE Systeme
Ende des Ü-Zeichens für VIASOL Parkdeck- und VIASOL GREEN LINE Systeme
In der Vergangenheit mussten CE-gekennzeichnete Bauprodukte aufgrund deutscher Zusatzanforderungen teilweise zusätzlich mit dem Ü-Zeichen auf den Etiketten versehen werden.
In der Vergangenheit mussten CE-gekennzeichnete Bauprodukte aufgrund deutscher Zusatzanforderungen teilweise zusätzlich mit dem Ü-Zeichen auf den Etiketten versehen werden.
Bei VIACOR sind das zum einen die Produkte der VIASOL Parkdecksysteme:
VIASOL DECK OS8
VIASOL DECK rapid (EP)
VIASOL DECK 11a
VIASOL DECK 11b
die nach DIN V 18026 mit dem Ü-Zeichen und EN 1504-2 mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
Zum anderen handelt es sich um die VIASOL GREEN LINE Systeme Green Line Eco Logo für AgBB geprüfte Systeme für Industrieböden
das sind die auf VOC-Emissionen geprüften AgBB-Systeme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen (abZ) des DiBt. In diesen Fällen resultierte eine Kennzeichnung der betroffenen Bauprodukte mit dem europäischen CE-Kennzeichen nach EN 13813 und dem deutschen Ü-Zeichen für die Emissionsbegrenzung in Innenräumen. Betroffen sind die VIASOL GREEN LINE Systeme mit allen in diesen Systemen vorkommenden Produkten:
VIASOL PERM /SR /conductive /protective
VIASOL DESIGN QCV / QNV /conductive /ESD
VIASOL ELASTIC /UV /SKY /soft
VIASOL UNIFLEX
VIASOL UNIVERSAL /SR /voltex /SKY /high-impact
PORPLASTIC INDOOR PEL /MEL
AUSNAHME: Nicht betroffen vom EuGH Urteil sind die VIASOL WHG Systeme, da es hier keine europäische harmonisierte Norm gibt. Die VIASOL Produkte für die WHG Systeme werden daher weiterhin mit den Ü-Zeichen versehen.
Hintergrund: Die Europäische Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland geklagt. Der EuGH hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-100/13 vom 16. Oktober 2014 entschieden, dass es unzulässig ist, dass EU-Mitgliedstaaten nationale Zusatzanforderungen (Ü-Zeichen) an europäisch harmonisierte (CE-gekennzeichnete) Bauprodukte stellen. Daraufhin hat Deutschland damit begonnen, das deutsche Bauordnungsrecht zu novellieren. Hierzu wurde zunächst der Entwurf eine novellierten Musterbauordnung (MBO) vorgelegt, die nach abgeschlossenem Notifizierungsverfahren die Basis für die Novellierung der Bauordnungen der Bundesländer (Landesbauordnungen LBO) bilden wird.
Das heißt, dass nach einer Übergangsfrist bis Oktober 2016 CE-gekennzeichnete Bauprodukte nicht mehr mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden dürfen. Auch ist es dann nicht mehr möglich, für CE-gekennzeichnete Bauprodukte allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) oder allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) zu erwirken. In der Vergangenheit für CE-gekennzeichnete Bauprodukte erteilte abP bzw. abZ verlieren mit dem Inkrafttreten der relevanten Landesbauordnung ihre Gültigkeit. Vorhandene abP und abZ können aber weiterhin herangezogen werden, um privat- bzw. vertragsrechtlich zusätzliche Produkteigenschaften nachzuweisen, die nicht von der CE-Kennzeichnung bzw. der Leistungserklärung erfasst werden.
Die 2-jährige Übergangsfrist für Deutschland endet im Oktober 2016. VIACOR wird daher ab dem 16.10.2016 keine Ü-Zeichen auf den Etiketten der Produkte in den oben genannten Systemen mehr anbringen. Lagerware mit Ü-Zeichen, die vor dem 16.10.hergestellt wurde, kann ganz normal weiterverwendet werden.
In jedem Fall wird die Firma VIACOR Polymer GmbH sicherstellen, dass die Leistungsfähigkeit und Qualität unserer Produkte in gewohnter Weise erhalten bleiben.
Wie geht es weiter?
Die deutschen Behörden und Ministerien verfolgen das Ziel, das bisherige nationale Sicherheits- und Schutzniveau zu erhalten, indem die unzulässigen nationalen Produktanforderungen auf die Ebene der Bauwerksanforderungen übertragen werden. Im Gegensatz zu harmonisierten Bauprodukten sind die EU-Mitgliedstaaten berechtigt, nationale Anforderungen an Bauwerke gesetzlich festzulegen. In diesem Zusammenhang wurde die neue „Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (MVV TB) geschaffen, die die bisherige Bauregelliste und die Liste der Technischen Baubestimmungen ersetzen soll. Der Entwurf der neuen MVV TB, der von Deutschland in Brüssel zum Notifizierungsverfahren eingereicht wurde, wird durch die Europäische Kommission derzeit überprüft.
Die Lage ist momentan für die Hersteller von Bauprodukten, die Prüfinstitute, die die Ü-Zeichen ausstellen und alle anderen Beteiligte noch sehr unübersichtlich, da die neuen Verordnungen noch nicht in Kraft getreten sind.
Wir werden Sie aber weiterhin auf dem Laufenden halten.
Falls es Fragen hierzu gibt, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Rödl: mobil 0172-7298509, e-mail: Otto.Roedl@viacor.de
Frau Mahnke: Tel: 07141-688385, e-mail: Katrin.Mahnke@viacor.de