Wassergefährdende Stoffe - Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihrem Grundgesetz den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zum Staatsziel gemacht (Artikel 20a).
Das Wasserhaushaltgesetz (WHG) schreibt in diesem Kontext Maßnahmen vor, um natürliche Wasserressourcen zu schützen. Eine nach WHG geprüfte Bodenbeschichtung erfüllt dabei die zentrale Aufgabe den Boden, und damit das Grundwasser, gegenüber wassergefährdenden Stoffen abzudichten. In sog. LAU-Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt oder behandelt werden, ist eine WHG-Bodenbeschichtung gesetzlich vorgeschrieben. Die Beschichtung stellt eine flüssigkeitsdichte Sperre zum Untergrund dar und behält seine abdichtende Funktion auch bei längerer Exposition zu den aggressiven Chemikalien. Um stets eine dichte Membran zu bilden, sind WHG-Systeme zudem rissüberbrückend konzipiert, sodass Risse aus dem Untergrund nicht auf die Oberfläche überschlagen.