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Sie finden die Zertifikate auf unserer Homepage www.viacor.de im internen Bereich. Falls Sie noch keinen Zugang zum internen Bereich haben, wenden Sie sich bitte an marketing(at)viacor.de.
Mit diesen Zertifikaten können Sie und wir beim Bauherrn oder Architekten die hohe Qualität und Umweltverträglichkeit der VIASOLGREEN LINE ECO Systeme jetzt auch wieder mit einer externen Qualitätsprüfung nachweisen.
Falls es Fragen hierzu gibt, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Otto Rödl:
Mobil: 0172-7298509
E-mail: otto.roedl(at)viacor.de
Frau Katrin Mahnke:
Tel: 07141-688385
E-mail: katrin.mahnke(at)viacor.de
Hintergrund zur Abschaffung des Ü-Zeichens 2016:
In der Vergangenheit mussten CE-gekennzeichnete Bauprodukte aufgrund deutscher Zusatzanforderungen teilweise zusätzlich mit dem Ü-Zeichen auf den Etiketten versehen werden. Für VIACOR waren die GREEN LINE ECO Systeme betroffen, das sind die auf VOC-Emissionen geprüften AgBB-Systeme, die alle eine bis 10-2016 gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) des DiBt haben. In diesen Fällen resultierte eine Kennzeichnung der betroffenen Bauprodukte mit dem europäischen CE-Kennzeichen nach EN 13813 und dem deutschen Ü-Zeichen für die Emissionsbegrenzung in Innenräumen.
Die Europäische Kommission hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland geklagt. Der EuGH hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-100/13 vom 16. Oktober 2014 entschieden, dass es unzulässig ist, dass EU-Mitgliedstaaten nationale Zusatzanforderungen (Ü-Zeichen) an europäisch harmonisierte (CE-gekennzeichnete) Bauprodukte stellen.
Daraufhin hat Deutschland eine novellierten Musterbauordnung (MBO) vorgelegt, die die Basis für die Novellierung der Bauordnungen der Bundesländer (Landesbauordnungen LBO) ist.
Es ist jetzt nicht mehr möglich, für CE-gekennzeichnete Bauprodukte allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) oder allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) zu erwirken. In der Vergangenheit für CE-gekennzeichnete Bauprodukte erteilte abP bzw. abZ verlieren mit dem Inkrafttreten der relevanten Landesbauordnung ihre Gültigkeit.
Vorhandene abP und abZ können aber weiterhin herangezogen werden, um privat- bzw. vertragsrechtlich zusätzliche Produkteigenschaften nachzuweisen, die nicht von der CE-Kennzeichnung bzw. der Leistungserklärung erfasst werden.
Die 2-jährige Übergangsfrist für Deutschland endete im Oktober 2016. Seither hat VIACOR keine Ü-Zeichen auf den Etiketten der Produkte in den oben genannten Systemen mehr angebracht. Lagerware mit Ü-Zeichen, die vor dem 16.10.2016 hergestellt wurde, kann ganz normal weiterverwendet werden. Durch die neue Zertifizierung hat die Firma VIACOR Polymer GmbH sichergestellt, dass die Leistungsfähigkeit und Qualität der betroffenen Produkte in gewohnter Weise erhalten bleibt.